Vorhabenbezogener Bebauungsplan:

Nachverdichtung und geförderter Mietraum

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Rechte Murgseite‘ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung, sowie die Billigung des Planentwurfs zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange.

Die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude stehen schon seit längerer Zeit leer und sollen abgetragen werden. Im Anschluss daran ist eine Neubebauung des Grundstücks mit einer Wohnanlage, bestehend aus drei Gebäuden mit insgesamt 34 Wohnungen in Anlehnung an die bereits auf den umliegenden Grundstücken erfolgte Bebauung vorgesehen.

„Diese Nachverdichtung in zentrumsnaher Lage ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zur sozialen Mietraumförderung wird durch Verwirklichung des Projektes an der Loffenauer Straße mit 12 Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnraum mit entsprechender Bindung Rechnung getragen werden. Hier kann weiterer Wohnraum geschaffen werden, der in Gernsbach dringend benötigt wird“, so Bauamtsleiter Jörg Bauer.