Tierische Hinterlassenschaften

Spielregeln für Hunde

In letzter Zeit häufen sich erneut Bürgerbeschwerden über Hundehaltende in Gernsbach, die die Hinterlassenschaften ihrer tierischen Freunde nicht entsorgen.

Aus diesem Anlass erinnern wir alle Fellnasenbesitzerinnen und -besitzer an ihre Verpflichtungen gemäß § 10 der Polizeiverordnung der Stadt Gernsbach.


Dieser Passus schreibt vor, dass Halter oder Führer eines Tieres dafür zu sorgen haben, dass dessen Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen, anderen den Fußgängern vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen oder in fremden Grundstücken verrichtet wird. Dennoch dort ausgeschiedener Kot ist unverzüglich zu beseitigen.

Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis zu 2.500 €. Wir bitten alle Tierhaltenden, sich an die geltenden Vorschriften zu halten.