Landesfamilienpass 2024 im Bürgerbüro erhältlich

Flyer aufgefächert

Der Landesfamilienpass sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind ab sofort im Bürgerbüro erhältlich.

Mit dem Pass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern – auch Pflege- oder Adoptivkindern – in einem Haushalt leben. Familien mit einer Sozialkomponente bekommen den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind.
 

Neben dem beantragungsberechtigten Erwachsenen können bis zu vier weitere Personen in den Familienpass eingetragen werden, zu denen die Kinder einen Bezug haben. Auch Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, bekommen den Landesfamilienpass. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
Alle Grundinformationen in weiteren Sprachen sowie Informationen über die spannenden Ausflugsziele sind unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass abrufbar.