Die gesplittete Abwassergebühr

Wie in allen Gemeinden in Baden-Württemberg wurde auch in der Stadt Gernsbach im Jahr 2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Hierzu folgende Informationen:

Warum wird 2011 die gesplittete Gebühr eingeführt?

Bislang wurden die Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab berechnet. Dies bedeutet, dass der Abwassergebühr die entnommene Frischwassermenge zugrunde gelegt wurde. Obwohl die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Niederschlagswassermenge einen Teil der gesamten Abwasserkosten verursacht, fand dies beim bisherigen Gebührenmaßstab keine Berücksichtigung.
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass diese Berechnungsweise nicht mehr zulässig ist. Damit ist praktisch jede Gemeinde in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen.
Die Schmutzwassergebühr wird dabei weiterhin nach Maßgabe des Frischwasserbezugs abgerechnet. Da hierbei jedoch die Kosten für die Niederschlags-wasserbeseitigung herausgerechnet werden, fällt die Schmutzwassergebühr geringer aus als die bisherige (einheitliche) Abwassergebühr.
Maßstab für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (versiegelte) Fläche eines Grundstücks, durch die Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Je nach Versiegelungsgrad, d.h. Wasserdurchlässigkeit der Bodenbefestigung, kann sich der zu veranlagende Flächenanteil und damit die zu entrichtende Niederschlagsgebühr verringern.

Wie wird die Einführung der gesplitteten Gebühr ablaufen?

Um Kosten zu sparen haben wir uns gemeinsam mit vielen badischen Kommunen auf ein einheitliches Verfahren mit größtmöglicher Genauigkeit geeinigt. Im März 2011 wurden durch eine Befliegung des Stadtgebietes Luftbilder mit der aktuellen Bebauungssituation erstellt (wir informierten hierüber bereits) aus denen die zur Berechnung notwendigen Flächendaten ausgewertet wurden.
Im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahren erhalten nun alle Eigentümer eines Grundstückes einen Lageplan mit der jeweils ermittelten befestigten Flächen eines jeden Grundstücks sowie einen Fragebogen. Anhand dieses Fragebogens kann jeder Eigentümer mitteilen, wie seine Flächen versiegelt sind, ob einzelne versiegelte Flächen nicht an die Kanalisation angeschlossen oder ob Zisternen oder Versickerungsanlagen vorhanden sind. Außerdem erhalten alle Grundstückeigentümer eine ausführliche Informationsbroschüre und eine Ausfüllanleitung für diese Fragebögen. Der Versand der Unterlagen ist zwischen dem 21. und 28. Oktober 2011 vorgesehen.

Auskünfte

Auskünfte erhalten Sie bei den Stadtwerken Gernsbach, unter der Nummer 07224 69965-55, über die E-Mail-Adresse michelle.schaefer@stadtwerke-gernsbach.de
sowie über die Internetseite www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de.

Abschließend

Wir möchten nochmals betonen, dass es sich nicht um die Einführung einer neuen Gebühr handelt, sondern lediglich um die Aufteilung der letztendlich selben Kosten der Abwasserbeseitigung in zwei Bestandteile.

Kontakt

Finanzverwaltung

Stadtkämmerer
Benedikt Lang
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-201
stadtkaemmerei@gernsbach.de