Finanzen

Eine Stadt kann sich nur entwickeln, wenn sie dementsprechend gut finanziell aufgestellt ist. Einnahmen und Ausgaben - Eigenverantwortlich aber vor allem auch verantwortungsvoll werden die Gelder in der Kommune verwendet. Im Hauhaltsplan ist alles rund ums Geld transparent und detailliert dargestellt. 

Kommunalabgaben allgemein

Kommunalabgaben sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen kraft öffentlichen Rechts in Anspruch genommen werden. „Kommunalabgaben“ sind nur die Abgaben, die von den Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (vgl. § 1 KAG).
Diese unterteilen sich in die Bereiche:

Steuern

Steuern sind in § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung geregelt. Es handelt sich hier um  eimalige oder laufende Geldleistung, die vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt werden (Bund, Land, Gemeinde, Kirche) um Einnahmen zu erzielen. Sie werden allen, die den jeweiligen Tatbestand erfüllen auferlegt und erfordern keine Gegenleistung. Beispiele: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer.

Gebühren

Gebühren fallen wie Steuern und Beiträgen unter den Begriff der öffentlichen Abgaben. Der Gebührenpflichtige erhält bei einer Gebühr stets eine konkrete Gegenleistung. Die Gebühr setzt somit die tatsächliche Benutzung einer Einrichtung oder die Inanspruchnahme der Verwaltung voraus. Beispiele: Gebühren für öffentliche Leistungen (Unterschriftsbeglaubigung, Baugenehmigungsgebühren, Sperrzeitverkürzungen, Geburtsurkunde, Fahrerlaubnis) oder Benutzungsgebühren (Abwassergebühren, Wassergebühr, Abfallgebühren, Friedhofsgebühren).

Beiträge

Beiträge sind einmalige Geldleistungen, die zur Deckung des Aufwands für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung oder Erschließungsanlage von denjenigen erhoben werden, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtung bzw. Anlage einen (wirtschaftlichen) Vorteil nicht nur vorübergehender Art bietet. Der Beitrag ist also die Gegenleistung für einen Sondervorteil. Es ist hierbei nicht notwendig, dass der Beitragspflichtige die Vorteile tatsächlich wahrnimmt, es genügt bereits die Möglichkeit hierzu. Beispiele: Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge (z.B. Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge).

Steuern

Steuern

Grundsteuer A Hebesatz 800 v.H.
Grundsteuer B Hebesatz 440 v.H.
Gewerbesteuer Hebesatz 390 v.H.
Hundesteuer  
für den Ersthund 120 €
für jeden weiteren Hund 240 €
Vergnügungssteuer in Spielhallen in Gaststätten
- ohne Gewinnmöglichkeit 150 € 50 €
- mit Gewinnmöglichkeit 20 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse
Mindestbetrag 250 € 100 €

Gebühren

Gebühren

Wassergebühren je Kubikmeter (zzgl. 7% MwSt) 3,20 €
Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (303 KB)  
Abwassergebühren  
Schmutzwassergebühr je Kubikmeter (keine MwSt) 2,32 €
Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter (keine MwSt) 0,69 €
sonstige Einleitungen (keine MwSt) 0,64 €
Änderungssatzung zur Abwassersatzung (73 KB)  

Kindergartengebühren

Kinderhort

Informationen zu den Benutzungsgebühren für den Kinderhort an der Grundschule Gernsbach als .pdf-Datei downloaden (28 KB)

Benutzungsgebühr für die Schülerbetreuung der Grundschule Hilpertsau

Benutzungsgebühr für die Schülerbetreuung (25 KB) der Grundschule Hilpertsau (verlässliche Grundschule) in der Kindertagesstätte Rockertstrolche

Freibadgebühren

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Parkgebühren

für je 6 Minuten 0,10 €(Mindestparkdauer)
bis zur Höchstdauer von 3 Stunden 3,00 €
Parkgebührensatzung (43 KB)  

Beiträge

Beiträge

Kanalbeitrag je m² Nutzungsfläche 3,48 €
Klärbeitrag je m² Nutzungsfläche 1,63 €
Wasserversorgungsbetrag je m² Nutzungsfläche (ohne MwSt.) 4,01 €
Erschließungsbeitrag 95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
Fremdenverkehrsabgabe Hebesatz 4 v.H.
Privatzimmer pauschal pro Bett 10 €
Kurtaxe ganzjährig  
je Person und Aufenthaltstag im gesamten Stadtgebiet 1,50 €
Pauschale Jahreskurtaxe je Person 25 €
weitere Infos zur Kurtaxe  

SEPA-Lastschriftmandat - Einzugsermächtigung

Sie können für alle Zahlungen an die Stadt Gernsbach das unten stehende SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung verwenden.

Bitte geben Sie unbedingt unter anderem die Forderungsart an und senden das unterschriebene Formular an die Stadtkasse Gernsbach.

Kontakt

Finanzverwaltung

Stadtkämmerer
Benedikt Lang
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-201
stadtkaemmerei@gernsbach.de