Gemeinsamer Gutachterausschuss Gaggenau - Geschäftsstelle

Bodenrichtwerte zum Stichtag am 01.01.2023 und Änderungen der Bodenrichtwerte zum Stichtag am 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau hat am 30. Juni 2023 gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Städte und Gemeinden Gaggenau, Gernsbach, Kuppenheim, Bischweier, Weisenbach, Loffenau und Forbach die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte nach § 196 BauGB) zum Stichtag am 01. Januar 2023 ermittelt. Darüber hinaus wurden Anpassungen der Bodenrichtwerte gemäß BauGB § 196 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen. Die Anpassungen erfolgten in der Bodenrichtwerthöhe, der Bodenrichtwertdefinition oder der Bodenrichtwertzonenabgrenzung.
Die Bodenrichtwerte können während der Sprechzeiten immer Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 –12 Uhr und am Montag und Mittwoch von 14–16 Uhr sowie am Donnerstag von 14–18 Uhr in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Haus am Markt, Hauptstraße 73 in 76571 Gaggenau, eingesehen oder unter der Telefonnummer 07225 962 -502, -504, oder -506 erfragt werden. Telefonische bzw. mündliche Auskünfte bis zu einer Anzahl von 5 Auskünften erfolgen gebührenfrei. Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag am 01. Januar 2023 werden bis zum Ende der 29. Kalenderwoche auch im Internet bereitgestellt sein und können dann unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angesehen werden.