Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“ Gemarkung Gernsbach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Februar 2018 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“, Gemarkung Gernsbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 23. Oktober 2023 hat der Gemeinderat die Erweiterung des Gebietes um die Grundstücke Flst. Nr. 206/1, 208, 208/2, 208/3, 210/1, 212, 213, 213/1, 213/2, 214, 215, 215/1, 217/3, 217/4, 219, 5946/3 (teilweise), Gemarkung Gernsbach sowie die Billigung der Planentwürfe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. 
 
Maßgeblich ist der Lageplan vom 21. September 2023 - siehe Anlage.
 
Bereits in seiner Sitzung am 19. Februar 2018 hat sich der Gemeinderat mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung befasst.
 
Zunächst war die Intention des Bebauungsplanes den Blumenweg zwischen der Einmündung in die Schwarzwaldstraße im Norden und der Einmündung in die Loffenauer Straße im Süden zu sanieren und fußgänger- und radfahrerfreundlich umzugestalten. Zu diesem Anlass hat das Büro FICHTNER Water & Transportation bereits im Jahr 2013 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in der verschiedene verkehrstechnische Varianten der Umgestaltung dargestellt und verglichen wurden. In die Untersuchung sind zudem auch immissionstechnische Aspekte eingeflossen. 
Da die Stadt Gernsbach, neben der verkehrstechnischen Ertüchtigung ihres Straßen- und Wegenetzes, auch das Planungsziel zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Wohnfunktion durch das Ausweisen angemessener Nachverdichtungsoptionen innerhalb der Stadt verfolgt, wurde der Planungsbereich im nördlichen Teil entlang der Austraße um die dortige Wohnbaufläche erweitert. Diese Fläche ist bereits mit Einzelhäusern bebaut, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen. Auf den zum Teil sehr großen Grundstücksflächen besteht jedoch noch Potenzial zur Ergänzung mit neuen Baukörpern.
 
Aufgrund der topographisch günstigen Lage inmitten des Ortskerns und in unmittelbarer Nähe zur Nahversorgung, der Stadtbahn und dem Kindergarten ist an dieser Stelle zwingend eine Nachverdichtung auch zur Schonung des Außenbereichs anzustreben. Vor diesem Hintergrund ist ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufstellung des Bebauungsplanes gegeben.
 
Der Bebauungsplan „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“ wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. 
 
Es stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung: 
 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Arguplan GmbH, Karlsruhe vom September 2023 mit Aussagen zu den Artengruppen Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Amphibien und sonstigen europarechtlich geschützten Arten. 
 
Die Planungsarbeiten sind zwischenzeitlich soweit fortgeschritten, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden kann. 
 
Die Planungsunterlagen liegen in der Zeit vom 
 
06. November 2023 bis einschließlich 06. Dezember 2023
 
im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Eingangsbereich (links nach dem Windfang an der Haupteingangstür) während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
 
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr
 
Hinweis:  
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
 
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
 
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/blumenweg). 
 
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung –Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-313
 
Gernsbach, den 25. Oktober 2023
  
Julian Christ
Bürgermeister